Das Kindergeld dient dazu, auf verschiedene Arten die Unterstützung einer Familie zu gewährleisten. Es wird zum einen durch den Kinderfreibetrag in Form einer Steuervergünstigung und des weiteren als monatliche Zahlung in einer bemessenen Höhe auf das Konto der Eltern ausgezahlt. Für den Erhalt von Kindergeld gibt es verschiedene Bedingungen, welche bei der Festlegung des monatlichen Betrages geprüft werden. Verantwortlich für die Auszahlung ist die Kindergeldkasse. Worauf muss bei der Suche und der Kontaktaufnahme geachtet werden?
Die Kindergeldkasse finden
Bei der monatlichen Vergünstigung im Bereich der steuerlichen Abzüge muss mit der Einstellung oder der Geburt eines Kindes dem Arbeitgeber und bei der Kindergeldkasse nachgewiesen werden, dass bereits eigene Kinder im Kreise der Schutzbefohlenen sind. Bei der monatlichen Auszahlung hilft die Kindergeldkasse. Für die Berechnung des konkreten Betrages genügt die Kontaktaufnahme mit der verantwortlichen Kasse.
Die Kindergeldkasse, oder auch Familienkasse, ist ein Teil der Bundesagentur für Arbeit. diese prüft, ob überhaupt Anspruch besteht. Dafür muss sich das Kind z.B. in einem schulischen oder einem beruflichen Ausbildungsverhältnis befinden, darf nicht im Status eines Vollbeschäftigten sein. Zudem besteht eine Altersgrenze von 25 Jahren. Wurde das Alter überschritten, wird die Zahlung eingestellt. Auch die Heirat beendet die Auszahlung von Kindergeld.
Die Kindergeld-/Familienkasse ist über die Internetpräsenz der Bundesagentur für Arbeit zu erreichen.
Auch eine gebührenfreie telefonische Kontaktaufnahme ist möglich. Die Rufnummer lautet:
0800 4 5555 30. Die Auskunft bei einem Anruf aus dem Ausland ist unter der Rufnummer
+49 911 12031010 (gebührenpflichtig) möglich. Die Servicezeiten sind Montag – Freitag von 8 bis 18 Uhr.
Anspruch auf Kindergeld und Kindergeldzuschlag klären
Die Kindergeldkasse prüft anhand des Bundeskindergeldgesetzes ob Kindergeld, also die monatliche Auszahlung des festgelegten Betrages oder ein Kindergeldzuschlag, zusätzlich zur Zahlung von Sozialleistungen, bestehen. Für die Kontaktaufnahme genügt ein Anruf bei der kostenfreien Rufnummer. Nach der Kontaktaufnahme wird festgestellt, welche örtliche Kasse für die Berechnung und Auszahlung verantwortlich ist. Die Zuordnung erfolgt anhand der Postleitzahl des gemeldeten Wohnsitzes.
Ein Besuch bei der Kindergeldkasse ist in der Regel nicht erforderlich. Wer auf den Anruf verzichten möchte, prüft unter der Internetadresse der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit, welche Kontaktdaten für welche Postleitzahl vorliegen. Die Angaben sind auf einer frei zugänglichen PDF-Datei hinterlegt.
Die Kontaktaufnahme mit der Kindergeldkasse per Internet wird immer beliebter. Wichtige Dokumente, wie eine Kopie der Geburtsurkunde und ein Nachweis des Beschäftigungs- und Einkommensverhältnisses können auch per Post zugesandt werden. Die nötigen Formulare gibt es meist auf Anfrage oder unter der Adresse der zuständigen Kindergeldkasse in Ihrer Nähe.