Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern oder anderen Personen, die für den Unterhalt eines Kindes aufkommen, gesetzlich zusteht. Diese müssen auch das Kindergeld beantragen. Ein Kind kann erst selbst Kindergeld beantragen und an sich selbst auszahlen lassen, wenn es volljährig und dadurch unbeschränkt geschäftsfähig ist. Das Kindergeld wird in der Regel ohne weiteren Antrag automatisch bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt, danach nur noch, wenn das Kind wegen Ausbildung oder Arbeitslosigkeit noch kein ausreichendes Einkommen hat. Kindergeld beantragen kann man unter bestimmten Umständen auch rückwirkend (bis zu 4 Jahren).
Wo muss man Kindergeld beantragen?
Bei der Familienkasse, die sich in der Regel in der Agentur für Arbeit (Arbeitsamt) befindet. Zuständig ist immer die Familienkasse des Bezirks, in dem der Antragsteller wohnt. Auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de finden Sie ein Verzeichnis der Familienkassen.
Woher bekommt man das Formular zum Kindergeld beantragen?
Formulare liegen bei der Familienkasse zum Mitnehmen aus oder sind online abrufbar bei der Agentur für Arbeit unter: Kindergeld Antrag als PDF (971 KB, Stand Januar 2016). Will man erstmals Kindergeld beantragen, sollte der dafür vorgesehene Vordruck KG 1 mit „Anlage Kind“ verwendet werden. Wird für mehrere Kinder Kindergeld beantragt, muss für jedes die „Anlage Kind“ ausgefüllt und mit dem Hauptantrag eingereicht werden.
Geht Kindergeld beantragen auch online oder telefonisch?
Nein, das Kindergeld kann nach § 67 EStG nur schriftlich und mit Unterschrift des Antragstellers bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden. Der Kindergeldantrag als PDF-Datei kann am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden, muss aber trotzdem unterschrieben und eingereicht werden. Eine reine Online-Bearbeitung ist nicht möglich. Wenn es aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, den Kindergeldantrag persönlich zu stellen, kann dieser auch von einem Bevollmächtigten (z. B. Steuerberater oder Rechtsanwalt) unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht gestellt werden.
Welche Unterlagen sind dem Kindergeldantrag beizufügen?
Beim ersten Antrag – meist nach der Geburt des Kindes – muss nur die Geburtsurkunde vorgelegt werden. Danach läuft die Kindergeldzahlung bis zur Volljährigkeit des Kindes automatisch. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann eventuell noch weiterhin Anspruch auf Kindergeld (bis maximal zum 25. Lebensjahr) bestehen, wenn das Kind in Ausbildung oder arbeitslos ist. In der Regel wird man von der Familienkasse angeschrieben und die entsprechenden Formulare werden gleich mitgeschickt. Hinzufügen muss man zum Beispiel eine Schul- oder Ausbildungsbescheinigung, für Studenten eine Immatrikulationsbescheinigung, Nachweise vom Arbeitsamt über Jobsuche oder auch einen Behindertenausweis.