Einen Antrag Kindergeld erstellen: Wer in Deutschland ein Kind groß zieht, bekommt dafür in aller Regel bis zu einem bestimmten Alter jeden Monat die regelmäßige Zahlung eines Kindergelds. Offiziell heißt es dazu: „Das Kindergeld wird zur steuerlichen Freistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.“
Bis wann kann ein Antrag Kindergeld gestellt werden und wie hoch ist das Kindergeld?
Der Anspruch auf Kindergeld ist im sogenannten Bundeskindergeldgesetz (BKGG) festgeschrieben worden. Dieses BKGG ist dem Einkommensteuergesetz (EStG) zugeordnet. Gemäß § 66 Abs. 1 EStG bzw. § 6 Abs. 1 BKGG sieht der aktuelle Satz derzeit folgendermaßen aus: Für das erste und zweite Kind werden monatlich jeweils 190 Euro bezahlt, für das dritte Kind 196 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind werden monatlich 221 Euro bezahlt. Gezahlt wird für jeden Monat, in dem auch nur an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen bestanden haben. Wird ein Kind am letzten Tag eines Monats geboren, dann ist für diesen noch das volle Kindergeld zu zahlen. Ein Antrag Kindergeld kann bis vier Jahre nach der Entstehung des Kindes gestellt werden. Erst dann verjährt der Anspruch.
Wo beantrage ich das Kindergeld?
Der Antrag Kindergeld muss in Deutschland bei der Familienkasse bei der Agentur für Arbeit gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland lebenden Personen. Ein deutscher Staatsbürger, der im Ausland, insbesondere in der EU seinen Wohnsitz hat, kann auch Kindergeld aus Deutschland beantragen. Hier gelten allerdings besondere Regelungen und auch Mitteilungspflichten. In Deutschland wohnende Ausländer können einen Antrag Kindergeld stellen, wenn sie über eine gültige Niederlassungserlaubnis verfügen. Wer Kindergeld bezieht, der ist verpflichtet, alle Änderungen in seinen Verhältnissen der Familienkasse mitzuteilen. Dies ist im § 66 Abs. 1 EStG bzw. § 6 Abs. 1 BKGG geregelt und betrifft sowohl familiäre Veränderungen als auch finanzielle. Wichtige Änderungen können beispielsweise ein Fortzug ins Ausland oder eine Ehetrennung sein. Auch wenn ein anderer Berechtigter bei seinem öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber Kindergeld beantragt, dann muss dies der Familienkasse mitgeteilt werden. Nicht zuletzt müssen Todesfälle von Kindern gemeldet werden, oder der Umstand, wenn ein Kind als vermisst gilt. Wer wissentlich wichtige Veränderungen verschweigt, der muss mit einer Rückzahlung des Kindergelds rechnen. Hinzu können ein Bußgeld und sogar die Eröffnung eines Verfahrens wegen Begehung einer Straftat kommen.
Wie muss das Verhältnis zum Kind sein?
Ein Antrag Kindergeld kann von Eltern für alle Kinder gestellt werden, die in Deutschland leben. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Berücksichtigt werden natürlich alle leiblichen Kinder, aber auch adoptierte und Kinder des Ehegattens. Gemeint sind hiermit Stiefkinder. Auch Pflegeeltern, sind berechtigt, einen Antrag Kindergeld zu stellen. Hier müssen allerdings ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. Nicht zuletzt können auch Waisen einen Antrag Kindergeld stellen.
Wie lange wird das Kindergeld gezahlt?
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt. Danach wird das Kindergeld nur noch unter bestimmten Voraussetzungen entrichtet. Der häufigste Grund für eine Weiterzahlung ist die Berufsausbildung. Dies können eine schulische oder auch eine betriebliche Lehre sowie natürlich ein Studium sein. Befindet sich ein Kind in der Berufsausbildung, wird das Kindergeld bis zum Ende des 25. Lebensjahres weiter bezahlt. Vorher wird die Zahlung des Kindergeldes beendet, wenn die Ausbildung oder das Studium abgeschlossen oder auch abgebrochen wurden. Besitzt das Kind keinen Arbeitsplatz, dann kann das Kindergeld bis zum 21. Lebensjahr weiter bezahlt werden. Wenn das Kind eine Ausbildung aufnehmen will, aber keine Lehrstelle bekommt, dann kann das Kindergeld bis zum Ende des 25. Lebensjahres weiter bezahlt werden. Ernsthafte Bemühungen um eine Ausbildungsstelle müssen allerdings nachgewiesen werden.